Unsere Schule von A - Z

In unserem Inhaltsverzeichnis findet Sie nützlicher Informationen zum Schulalltag.

AG

Dienstags in der 6. Stunde finden unsere AGs für die Klassen 2-4 statt.

 Zurzeit bieten wir eine Musik-, Medien-, Garten- und Theater-AG an.

Für unsere 1.Klassen wird montags in der 5.Stunde eine Flöten-AG angeboten.

 

Arbeitsmaterial

Ihr Kind erhält vor dem Wechsel in ein neues Schuljahr eine Liste, aus der Sie entnehmen können, welches Arbeitsmaterial im kommenden Schuljahr benötigt wird. Bitte kennzeichnen Sie alle Gegenstände mit dem Namen Ihres Kindes – auch die Jacke und die Sportbekleidung!

 

Außerschulische Lernorte

Lernen findet nicht nur in der Schule statt.

Wir besuchen mit den Kindern regelmäßig auch außerschulische Lernorte, wie etwa die Feuerwehrwache, einen Apfelhof oder die Stadtbücherei Tönisvorst, um nur einige Beispiele zu nennen.

Betreuung

Der Förderverein unserer Schule bietet Ihnen die Möglichkeit, für Ihr Kind eine feste Betreuung nach Unterrichtsschluss zu buchen (bis 13 oder 14 Uhr).

In den Räumen der Betreuung können sich die Kinder ausruhen, spielen und basteln. Bei schönem Wetter wird viel auf dem Schulhof gespielt.

Auf Wunsch besteht auch die Möglichkeit, an den Hausaufgaben zu arbeiten.

Dieses Betreuungsangebot findet ausschließlich an Unterrichtstagen statt, sowie an den zwei ganztägigen Konferenztagen des Kollegiums.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Frau Kannenberg (Tel.02156/ 971757).

Benötigen Sie eine längere Betreuungszeit, siehe

OGS (Offene Ganztagsschule).

Beurlaubung

Ein Schüler kann nur aus wichtigen Gründen vom Schulbesuch beurlaubt werden. Wer kann beurlauben?

  • Klassenlehrer/in für einen Tag
  • Schulleiterin für zwei und ggfs. mehrere Tage, bis 2 Wochen darüber hinaus in Absprache mit dem Schulamt für den Kreis Viersen
  • Unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien darf ein Schüler nicht beurlaubt werden. Über Ausnahmen in nachweislich dringenden Fällen entscheidet die Schulleiterin.

Beratungsgespräch

Frühzeitig vor der Ausgabe des Halbjahreszeugnisses lädt der/die Klassenlehrer/in die Erziehungsberechtigten der Schüler/innen der 4. Schuljahre zu einer Einzelberatung über die weitere Schullaufbahn (November/Anfang Dezember) Ihres Kindes ein. Er/Sie rät den Eltern nach Abstimmung mit den Fachlehrern, zu der aus seiner/ihrer Sicht geeigneten Schulform für ihr Kind (s. Empfehlung für die weiterführende Schule).

Bücherei

Alle Schülerinnen und Schüler der GGS Vorst haben die Möglichkeit im zweiwöchigen Rhythmus in unserer Schülerbücherei Bücher zu lesen oder auch auszuleihen. Es steht ein großes Angebot an Romanen und Sachbüchern für alle Lesestufen zur Auswahl. Die Ausleihzeit beträgt zwei Wochen.

Wenn Sie Interesse haben, in der Bücherei zu helfen, wenden Sie sich bitte an unsere Sekretärin Frau Krüger (02156/971963).

Bundesweiter Vorlesetag

Der Bundesweite Vorlesetag ist seit 2004 Deutschlands größtes Vorlesefest und eine gemeinsame Initiative einiger namhaften Firmen bzw. Stiftungen.

Jedes Jahr am dritten Freitag im November setzt der Aktionstag ein öffentliches Zeichen für die Bedeutung des Vorlesens und begeistert Kinder und Erwachsenen für Geschichten. Auch wir sind dabei und lesen vor!

Computer

Dank großzügiger Spenden von Eltern, des Fördervereins und des Fördervereins Informatik Tönisvorst konnte die Schule Laptops, IPADs und Aufbewahrungs- und Transportmöglichkeiten anschaffen.

  • Im Rahmen des Unterrichts erlernen die Kinder ab dem 2. Schuljahr den Umgang mit den PCs und IPADs (Textverarbeitung, erste Internetrecherchen).
  • Zudem werden die Rechner zur individuellen Förderung mit besonderen, für die Grundschule geeigneten Programmen, eingesetzt (Lernwerkstatt, Rechtschreibförderung, Lesediagnostik und Leseförderung).
  • Darüber hinaus stehen in jedem Klassenraum Computer mit Internetanschluss. Es gibt viele Suchmaschinen für Kinder, die einen frühen, geschützten und erfolgreichen Umgang mit dem Internet ermöglichen.

Beispiele für Internet-Kindersuchmaschinen:

Für das häusliche Üben hat die Schule eine Lizenz für

Antolin (Leseförderprogramm, www.antolin.de) erworben.

Die Zugangsdaten erhalten Ihre Kinder von den Klassenlehrerinnen.

DaZ

Unterricht im Bereich Deutsch als Zweitsprache findet für alle Kinder, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, statt.

Elternsprechtag

Elternsprechtage dienen der Information und der Beratung zwischen Lehrer und Eltern. Sie finden in der Schuleingangsphase (Klasse 1 und 2) und in den dritten Schuljahren einmal pro Schulhalbjahr statt. Bei den vierten Schuljahren findet ein Beratungsgespräch über die weiterführende Schule im Herbst und auf Wunsch vor der Zeugnisausgabe im ersten Schulhalbjahr ein weiteres Elterngespräch statt. Im zweiten Halbjahr des vierten Schuljahres besteht bei Bedarf, die Möglichkeit zum Gespräch. Um Wartezeiten zu vermeiden, werden die Sprechzeiten mit den Klassenlehrern vorher vereinbart.

Darüber hinaus stehen Ihnen unsere Lehrer/innen gerne auf Wunsch auch zu anderen Zeiten für Gespräche zur Verfügung.

Empfehlung für die weiterführende Schule

Als Bestandteil des Halbjahreszeugnisses des vierten Schuljahres erhalten die Eltern eine begründete Empfehlung für die Schulform, die für die weitere schulische Förderung des Kindes am besten geeignet erscheint. Darüber entscheidet die Klassenkonferenz als Versetzungskonferenz unter Einbeziehung des Beratungsgespräches mit den Erziehungsberechtigten.

Englisch

Alle Kinder starten mit Beginn des dritten Schuljahres mit dem Englischunterricht. Dieser wird über die gesamte Grundschuldauer mit zwei Unterrichtsstunden pro Woche fortgeführt.

Der Unterricht knüpft an das Lernverhalten des Kindes beim Erlernen der Muttersprache an. Es wird viel Englisch gesprochen. So wird das Hörverstehen der Kinder trainiert. Der handlungsorientierte Unterricht unterscheidet sich grundlegend vom Englischunterricht der weiterführenden Schulen.

Entschuldigungen

Ist Ihr Kind einmal krank, informieren Sie die Schule bitte am ersten Tag über SchoolFox.

Bei Erkrankung vor oder nach den Schulferien muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.

Ferien

Die Ferienzeiten und die von der Schulkonferenz festgelegten beweglichen Ferientage der Schule entnehmen Sie bitte der Terminübersicht, die Anfang des Schuljahres herausgegeben wird oder aktualisiert auf unserer Homepage.

Förderunterricht

Die individuelle Förderung findet zum größten Teil im gemeinsamen Unterricht statt, der durch unterschiedliche Formen der Binnendifferenzierung geprägt ist, d.h. die Kinder arbeiten an unterschiedlichen Aufgaben. Darüber hinaus gibt es, je nach zur Verfügung stehenden Lehrerstunden auch Maßnahmen äußerer Differenzierung, bei der die Kinder in Kleingruppen unterrichtet werden. Die Fördermaßnahmen werden in Elterngesprächen erläutert.

Förderung im Gemeinsamen Lernen

Unsere Schule ist Ort des Gemeinsamen Lernens.

Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf lernen gemeinsam mit allen Schülern und werden zusätzlich von Fachkollegen gefördert und unterstützt.

Förderverein

Der Förderverein der städtischen Grundschule Vorst besteht – aufgrund der Zusammenlegung der beiden Vorster Grundschulen – seit dem 01.08.2006 und ist als gemeinnützig anerkannt.

Der Förderverein sammelt Spendengelder und erhält Mitgliedsbeiträge, durch die er der Schule Anschaffungen und Projekte ermöglicht, die sonst nicht erreichbar wären.

Zudem ist er Träger der Betreuung von 8-13/14 Uhr. Er unterstützt somit die Möglichkeit einer optimalen Zusammenarbeit zwischen Betreuerinnen und Lehrkräften zum Wohle der Kinder und Eltern.

Unterstützen Sie den Förderverein und werden Sie Mitglied.

Mit einem Jahresbeitrag von 10 € helfen Sie unseren Kindern beim Lernen und Leben in der Schule.  Eine Beitrittserklärung finden Sie in der Anlage.

Fundsachen

In regelmäßigen Abständen bringen wir große Mengen Fundsachen, die über einen langen Zeitraum nicht abgeholt wurden, als Spende zu gemeinnützigen Vereinen. Sollten Sie oder Ihr Kind etwas vermissen, können diese Kleidungsstücke auch versehentlich an der Garderobe der Nachbarklasse oder der Fachunterrichtsräume aufgehängt worden sein. Falls Ihr Kind die OGS besucht, ist auch ein Blick auf die Garderoben in den Räumen der OGS und vor den Hausaufgabenräumen empfehlenswert.

Die Fundsachenbörse befindet sich im Flur zum Sekretariat.

Insgesamt bewährt sich das Beschriften der Kleidungsstücke als effektivste Maßnahme, um Verluste zu vermeiden.

Frühstück/Getränke

Jeden Tag hat Ihr Kind ausreichend Zeit, in der Klassengemeinschaft zu frühstücken. Wir bitten Sie, Ihrem Kind ein ausgewogenes und gesundes Frühstück ohne Süßigkeiten mit zur Schule zu geben.

Gesetzliche Unfallversicherung

Alle Kinder sind über die Unfallkasse NRW bei Unfällen versichert. Das gilt für den direkten Schulweg sowie für alle Schulveranstaltungen. Bitte melden Sie einen eventuellen Unfall im Sekretariat, wenn Sie mit Ihrem Kind deshalb einen Arzt aufsuchen müssen. Die Schule erstellt die notwendige Unfallmeldung und leitet diese an den Versicherungsträger weiter.

Gewaltfrei Lernen

Gewaltfrei Lernen ist eine bewegungsreiche, positive Gewaltprävention und Konfliktschulung der Klassen 1-4 und kombiniert Schulungsinhalte aus der Sportpädagogik, des sozialen Trainings, der Konfliktpädagogik, der Mediation sowie der körperlichen und sprachlichen Selbstbehauptung.

Gottesdienste

Im Laufe des Schuljahres finden regelmäßig ökumenische Gottesdienste in den beiden Pfarrgemeinden statt.

Grünes Klassenzimmer

Im grünen Klassenzimmer kann eine ganze Klasse im Freien unterrichtet werden. Gerne wird es aber auch bei Feierlichkeiten genutzt und beim Freispiel der Kinder. Das grüne Klassenzimmer befindet sich auf dem Schulhof Amselweg.

Hausaufgaben

Hausaufgaben sind wichtiger Bestandteil der schulischen Arbeit. Sie dienen der Übung, Festigung, Vertiefung und Vorbereitung des Unterrichts.

Der durchschnittliche Zeitumfang beträgt laut Richtlinien für Schüler im 1. und 2. Schuljahr eine halbe Stunde, im 3. und 4. Schuljahr eine 3/4 Stunde.

Sollte es Probleme bei der Erledigung der Aufgaben geben, geben Sie bitte eine Rückmeldung an die Lehrkraft. Näheres zum Thema Hausaufgaben wird auf den Klassenpflegschaftsabenden erläutert.

Herkunftssprachlicher Unterricht

Am Nachmittag wird an einigen Schulen im Kreis Viersen herkunftssprachlicher Unterricht für Kinder angeboten, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist (z.B. griechisch, italienisch, polnisch, russisch, türkisch…)

Dieser Unterricht trägt dazu bei, dass junge Menschen heranwachsen, die neben Deutsch die Sprache ihrer Familie beherrschen und damit zum sprachlichen Reichtum im Land NRW beitragen.

Wenn Sie Fragen zum herkunftssprachlichen Unterricht haben oder Ihr Kind anmelden möchten, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat.

Homepage

Unsere Schule ist mit einer eigenen Homepage im Internet vertreten.

Die Adresse lautet:

  • ggs-vorst.de

Auf dieser Seite finden Sie viele Informationen. Schauen Sie doch einfach mal rein!

iPads

Aufgrund der digitalen Umrüstung aller Schulen ist auch unsere Schule mit iPads ausgestattet worden. Diese werden regelmäßig im Unterricht eingesetzt.

Jahreszeiten

Die verschiedenen religiösen und traditionellen Feste der einzelnen Jahreszeiten werden im Klassenverbund besprochen und gefeiert.

Klassenarbeiten – Schriftliche Arbeiten

Lernzielkontrollen werden zur Feststellung des individuellen Lernfortschritts und des Leistungstands regelmäßig durchgeführt. Die Schüler und Schülerinnen werden behutsam darauf vorbereitet und schreiben ab dem 2.Schulhalbjahr benotete Leistungsüberprüfungen in den Fächern Deutsch und Mathematik. In den Klassen 3 und 4 schreiben die Kinder in den Fächern Deutsch und Mathematik schriftliche Arbeiten, die benotet werden. Im Fach Englisch erfolgen kurze schriftliche Arbeiten, die nicht benotet werden.

Klassendienste

Jeder muss mithelfen, damit die Klasse sauber ist und die Blumen nicht verwelken.

Im Wechsel übernehmen die Schüler/innen einer Klasse für eine bestimmte Zeit einen dieser Dienste, den sie dann verantwortungsvoll und zuverlässig für ihre Klassengemeinschaft erledigen sollen. Gemeinsam mit den Schülern und Schülerinnen wird in jeder Klasse festgelegt, welche Aufgaben zu erfüllen sind.

Klassenfahrten

Gemeinsame Fahrten stärken den Zusammenhalt einer Klasse. Lehrer und Schüler/innen haben die Möglichkeit, sich in einem anderen Umfeld zu begegnen und vielleicht anders zu erleben. In der dritten oder vierten Klasse fahren die Kinder in eine Jugendherberge. Ziel und Kosten der Klassenfahrten werden auf einer Klassenpflegschaftssitzung mit Ihnen gemeinsam besprochen.

Klassenpflegschaft

Alle Eltern einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Zu Beginn eines Schuljahres wählen die Eltern einer Klasse ihren Klassenpflegschaftsvorsitzenden und seinen Stellvertreter. Diese beiden vertreten die Interessen der Klasse in der Schulpflegschaft und sind Ansprechpartner für die Klassenlehrerin und alle Eltern. Sie führen durch die Klassenpflegschaftssitzungen (besser bekannt als „Elternabende“).

Klassenkasse

Aus der Klassenkasse werden gemeinsame Aktionen der Klasse finanziert. Auch Bastelmaterial oder Pausenspielzeug werden daraus bestritten. Über die Höhe des Beitrages wird auf den Elternabenden entschieden.

Kleidung

Achten Sie bei der Kleidung, die Ihr Kind in der Schule trägt, darauf, dass Ihr Kind diese selbstständig an- und ausziehen kann. Dies ist wichtig beim Sportunterricht und für die Hofpause. In den Klassen tragen die Kinder Hausschuhe. Von den Schulkindern wird ein selbstständiger Schuhwechsel erwartet. Üben Sie bitte gegebenenfalls das Schleifenbinden.

Krankmeldung

siehe Entschuldigung

Lehramtsanwärter/innen

Die GGS Vorst ist auch Ausbildungsschule. Das bedeutet, dass junge Kollegen sich in ihrem 2. Ausbildungsabschnitt auf das zweite Staatsexamen vorbereiten. Unter Absprache mit den Ausbildungslehrern erteilen die Lehramtsanwärter auch eigenständigen Unterricht. Die Zusammenarbeit mit den jungen Kollegen ist sehr gewinnbringend und bereichernd.

Lehrerkonferenz

Die Lehrerkonferenz ist die Zusammenkunft der Lehrpersonen der Schule zur Bearbeitung aller Belange unseres Schullebens. Ihr steht die Schulleitung vor.

Hier wird über die verschiedenen Aspekte des Lebens und des Lernens in der Schule in ihrer inhaltlichen und organisatorischen Gestaltung und Ausführung beraten und entschieden. Maßgabe sind hierbei die geltenden Richtlinien und Lehrpläne des Landes sowie die Bemühung, die Arbeit unserer Schule an aktuellen Erkenntnisständen zu Bildung und Erziehung auszurichten.

Lernmittel

Lernmittel sind Schulbücher oder andere Medien, die von den Schülerinnen oder Schülern über einen längeren Zeitraum genutzt werden. Die Schulbücher werden über die Schule bestellt. Der Elternbeitrag beträgt zurzeit 16,– € und wird zu Beginn des Schuljahres über die Klassenlehrerin eingesammelt.

Die Bücher, die Ihrem Kind zur Verfügung gestellt werden, sind zum Teil als Eigentum der Schule mit einem Stempel gekennzeichnet. Diese Leihgaben sind folglich pfleglich zu behandeln und ab der ersten Schulwoche mit einem Umschlag einzubinden, um sie zu schützen. Bei Verlust oder Beschädigung müssen sie ersetzt werden.

Darüber hinaus sammeln wir 9,– € im 1. Halbjahr und 10,– € im 2. Halbjahr zur Finanzierung von Arbeitsheften, Kopien, Bastel- und Verbrauchsmaterial ein.

Meldepflichtige Krankheiten

Nach §34 des Infektionsschutzgesetzes gibt es meldepflichtige Krankheiten. Beim Auftreten dieser Erkrankungen ist umgehend die Klassenlehrerin zu informieren. Ein ärztliches Attest ist nach Genesung vorzulegen.

Mitwirkung

Die Mitbestimmung der einzelnen Organe wird durch das Schulmitwirkungsgesetz geregelt. Dies sind: Schulkonferenz, Lehrerkonferenz, Klassenkonferenz, Schulpflegschaft, Klassenpflegschaft, Lehrerrat, Schulträger. Innerhalb dieser Gremien arbeiten Eltern, Erzieher, Lehrer und der Schulträger zusammen. Dabei ist die Mitarbeit der Eltern in Form der aktiven Unterstützung der Schule besonders wichtig und erwünscht.

Nur in der Zusammenarbeit aller Gremien können die besonderen Ziele und Schwerpunkte der GGS Vorst eigenverantwortlich umgesetzt und weiterentwickelt werden.

Leistungsstand in den jeweiligen Fächern beschrieben werden. Im zweiten Halbjahr des zweiten Schuljahres wird Ihr Kind an Noten herangeführt. Erst zum Ende des 2. Schuljahres enthält das Versetzungszeugnis in Klasse 3 zusätzlich Noten.

Noten

Im ersten und Schuljahr bekommt Ihr Kind noch keine Noten und kein Notenzeugnis, sondern ein Berichtszeugnis. Im zweiten Schuljahr wird das Berichtzeugnis durch Noten ergänzt. In den Schuljahren 3 und 4 erhält ihr Kind nur noch ein Notenzeugnis.

Offener Anfang

Der Unterricht beginnt mit einem offenen Anfang von 7.50 Uhr bis 8 Uhr. Innerhalb dieser Zeit muss sich ihr Kind im Klassenraum einfinden.

Offene Ganztagsschule – OGS

Der Träger des offenen Ganztages ist die Stadt Tönisvorst.

Die Offene Ganztagsschule ist von 8.00 Uhr bzw. dem jeweiligen Unterrichtsschluss bis 16.00 Uhr geöffnet. Kinder, die daran teilnehmen, werden für ein Schuljahr verbindlich angemeldet. Die Teilnahme ist an allen Unterrichtstagen bis 15.00 Uhr verpflichtend . Darüber hinaus können Randzeitenbetreuungen kostenpflichtig dazu gebucht werden (7.00 – 8.00 Uhr und 16.00 – 17.00 Uhr).

Für die Teilnahme ist ein Elternbeitrag zu leisten, der einkommensabhängig ist. Die OGS ist über einen eigenen Eingang vom Schulhof Amselweg (Eingang Gerkeswiese) erreichbar.

Einige Kinder werden aufgrund fehlender Räumlichkeiten z.Zt. in einem mobilen Modul-Container betreut.

Leiterin der Einrichtung ist Frau van den Brand – Telefon: 02156-972409

Benötigen Sie eine kürzere Betreuungszeit, siehe Betreuung.

Ordnung

Helfen Sie Ihrem Kind, Ordnung in seinem Tornister zu halten. Kontrollieren Sie das Federmäppchen, die Hefte/Mappen/Arbeitsmittel regelmäßig mit Ihrem Kind auf Vollständigkeit. Das Anspitzen der Buntstifte ist eine Aufgabe, die zu Hause erledigt wird.

Pausen

Für erholsame und bewegungsfreudige Pausen steht den Kindern unser großes Außengelände mit zahlreichen Spielmöglichkeiten zur Verfügung.

Die erste Bewegungspause ist von 9.30 bis 9.50 Uhr. Anschließend folgt eine zehnminütige Frühstückspause bis 10.00 Uhr. Die zweite Hofpause findet von 11.30-11.45 Uhr statt.

Die Aufsicht wird von Lehrerinnen unserer Schule geführt, die auf die Einhaltung der Schulregeln achten.

Zusätzlich zu den fest installierten Spielräumen und großen Schulhofgeräten werden in den Pausen verschiedene Spielzeuge wie zum Beispiel Stelzen und Pedalos ausgeliehen.

Die Ausleihe wird von den Kindern des vierten Schuljahres übernommen.

Percussion

Seit dem Schuljahr 2013/14 kooperiert unsere Schule mit der Kreismusikschule Viersen und beteiligt sich am Percussionprojekt.

Die Kinder der zweiten bis vierten Schuljahre haben einmal wöchentlich Trommelunterricht. Sie entwickeln Rhythmusgefühl und haben Freude am Musizieren in der Gemeinschaft.  Im Wechsel mit der Parallelklasse wird der Unterricht durch einen Musikpädagogen oder eine Lehrkraft unserer Schule erteilt. Hier entstehen zurzeit Kosten in Höhe von 44,– € pro Schuljahr. Es besteht die Möglichkeit das Geld zu überweisen. Hierzu erhalten Sie zu Beginn des Schuljahres weitere Informationen.

Postmappe

Jedes Kind hat in seinem Tornister einen gelben Schnellhefter. Hier werden alle Elternbriefe eingeheftet. Bitte schauen Sie jeden Tag in die Postmappe und in das Hausaufgabenheft Ihres Kindes.

Qual

Eine Qual sollte die Schule niemals werden! Bei Problemen sprechen Sie bitte mit der Klassenlehrerin.

Radfahren

Das sichere Radfahren jedes Kindes gehört am Ende der Grundschulzeit zu den verbindlichen Kompetenzerwartungen des Sachunterrichts.

Im vierten Schuljahr nehmen die Kinder an der von der Polizei unterstützten Radfahrausbildung teil. Neben der Helmpflicht sind die Eltern für die Verkehrssicherheit des Rades verantwortlich. Erst nach der bestandenen Radfahrprüfung sollten die Kinder mit dem Rad zur Schule kommen.

Das Radfahren auf dem Schulhof ist auch für Eltern nicht erlaubt!

Religionsunterricht

In der Schuleingangsphase erteilen wir zunächst ökumenischen Religionsunterricht im Klassenverband. Ab der dritten Klasse trennen wir nach evangelischer und katholischer Konfession, um den Schüler/innen Gelegenheit zu bieten, ihre Glaubensinhalte, Feste und Feierlichkeiten kennen zu lernen und sich mit ihrer Konfession zu identifizieren.

Wesentlich ist hierbei die Zusammenarbeit mit den beiden Kirchengemeinden.

Für Kinder, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, bieten wir einen alternativen Unterricht an.

Sekretariat

Frau Krüger ist die Sekretärin unserer Schule. Sie unterstützt die Schulleitung und das Kollegium bei der Bewältigung der Verwaltungsarbeiten an der GGS Vorst. Sie ist montags, mittwochs und donnerstags in der Zeit von 7.30 Uhr bis 11.30 Uhr zu erreichen, am Dienstag von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und jeden Freitag von 7.30 Uhr bis 9.30 Uhr (Tel. 02156/971963).

SchoolFox

SchoolFox ist eine App für Smartphone und Computer, mit der Eltern und Lehrer untereinander Texte und Bildern verschicken, sowie Notfallkontakte austauschen können. An unserer Schule wird es zur Krankmeldung und zum Informationsaustausch genutzt.

Schulbus

Aus den ländlichen Außenbezirken der Schule kommen die Kinder mit dem Schulbus. Nach einem Fahrplan fährt er die einzelnen Außenbezirke an.

Die Fahrausweise werden von der Stadt Tönisvorst ausgestellt und den Familien über die Schulen ausgehändigt.

Ein Busfahrplan ist im Sekretariat erhältlich.

Schuleingangsphase

Die Schuleingangsphase umfasst in der Regel die ersten beiden Schuljahre. Sie kann um ein drittes Jahr verlängert werden, wenn ein Kind mehr Zeit zum Lernen braucht. Dieses dritte Jahr, wird nicht auf die gesamte Schulzeit des Kindes angerechnet.

In Einzelfällen besteht aber auch die Möglichkeit, die Schuleingangsphase in einem Schuljahr zu durchlaufen.

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium einer Schule, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammenwirken. Sie ist paritätisch durch Lehrer und Elternvertreter besetzt. Letztere werden aus der Elternschaft gewählt. An unserer Schule setzt sich die Schulkonferenz aus sechs Lehrkräften, sechs Elternvertreter und der Schulleitung zusammen.

Schulleben

Alle vier Jahre findet bei uns ein Schulfest statt, das von Eltern, Lehrern und Schülern gemeinsam geplant und durchgeführt wird. Das Schulfest beginnt mit musikalischen Darbietungen und steht immer unter einem bestimmten Motto: Es bietet mit Spielen, sportlichen Aktivitäten, Gaumenfreuden und Darbietungen der Kinder einen Höhepunkt des Schullebens. Der Erlös kommt dem Förderverein der Schule zugute.

Darüber hinaus bereichern regelmäßige Projekte und gemeinsame Aufführungen zu jahreszeitlichen Festen das Schulleben.

Schulleitung

Unser Schulleitungsteam besteht aus Frau Marandi-Jansen und ihrer Stellvertreterin Frau Hendricks. Das Büro befindet sich neben dem Sekretariat. Gesprächstermine können Sie über das Sekretariat vereinbaren.

Schulpflegschaft

Die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften und ihre Vertreter sind Mitglieder der Schulpflegschaft. Die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte den Schulpflegschaftsvorsitzenden und seinen Stellvertreter. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien. Der Schulpflegschaftsvorsitzende ist automatisch auch Mitglied der Schulkonferenz. Die anderen fünf Elternvertreter für die Schulkonferenz werden von der Schulpflegschaft gewählt.

Schulregeln

Die Einhaltung unserer Schulregeln macht es jedem Kind möglich, sich im Lebensraum Schule geborgen und aufgehoben zu fühlen. Hier sorgen- und angstfrei spielen, lernen und leben zu können, ist uns ein besonderes Anliegen. Die Schulregeln finden Sie im Anhang.

Schulweg

Kinder sind im Straßenverkehr nach wie vor besonders gefährdet. Der Schulträger, die Stadt Tönisvorst, gibt für alle Schulen einen eigenen Schulwegplan heraus. Deutlich ist oft zu erkennen: Nicht immer ist der kürzeste Schulweg auch der sicherste. Bitte gehen Sie mit Ihren Kindern mehrfach den Schulweg ab, weisen Sie auf mögliche Gefahrenpunkte hin und teilen Sie bitte der Schule mit, wenn Ihnen besondere Probleme auffallen.

Arbeiten Sie darauf hin, dass Ihr Kind nach einigen Schulwochen den Weg gemeinsam mit anderen Kindern geht.

Wenn Sie Ihr Kind mit dem PKW zur Schule bringen, nehmen Sie bitte Rücksicht auf die Radfahrer und Fußgänger und halten Sie bitte nicht – selbst bei schlechtem Wetter auch nicht nur kurz – im Bereich vor den Schultoren. Für alle Fußgänger am sichersten steigt Ihr Kind weiter weg von der Schule aus. Der Schulhof darf während der Schulzeiten nicht mit dem PKW befahren werden.

Mit dem Fahrrad sollte Ihr Kind erst nach bestandener Radfahrprüfung (Anfang 4.Schuljahr) zur Schule kommen. Cityroller und andere Spielgeräte sind für den Schulweg nicht geeignet und gefährlich.  

Schwimmen

Der Schwimmunterricht findet im Rahmen des Sportunterrichtes im zweiten und dritten Schuljahr für jeweils ein Halbjahr statt.

Sportunterricht

Für den Sportunterricht benötigen die Kinder separate Sportkleidung. Besonders die Sportschuhe müssen eine saubere, helle Sohle aufweisen. Um Verletzungen zu vermeiden, müssen folgende Regeln beachtet werden:

Schmuck und Uhren müssen abgelegt werden. Ohrringe, die nicht herausgenommen werden können, müssen abgeklebt werden. Lange Haare sind mit einem Haargummi zusammenzuhalten. Brillenträger benötigen eine Sportbrille.

Stundenplan

Der Stundenplan wird den Kindern in den ersten Schultagen ausgeteilt.

Dabei ist der Klassenlehrerunterricht mit einem Kreuz gekennzeichnet

Der Fachunterricht, für den zum Teil auch besondere Materialien mitgebracht werden müssen, ist als solcher gekennzeichnet.

 

Kürzel der Unterrichtsfächer      Schnellhefter der Farbe

 

D         Deutsch                          blau

M         Mathematik                   rot

E          Englisch                          lila

SU       Sachunterricht              grün

SP       Sport                                 –

Sch      Schwimmen                   –

Mu       Musik                             orange

Ku        Kunst                              –

Rel       Religion                         weiß

Fö        Förderunterricht         hellgrün

St. Martin

Mit der aktiven Teilnahme am Vorster Martinszug am 9. November bindet sich unsere Schule mit jedem einzelnen Kind in bedeutungsvolles örtliches Brauchtum ein. Durch Singen der Martinslieder, Basteln einer Martinslaterne, Aufarbeiten der inhaltlichen Aspekte und der Gestaltung des Martinsgedankens bereiten sich die Klassengemeinschaften auf das Martinsfest intensiv vor.

Telefon

Telefonisch erreichen Sie uns von Montag – Freitag in der Zeit von 7.30 Uhr – 13.00 Uhr unter der Rufnummer 02156/971963. Per Fax (02156/971965) oder per E-Mail (ggs-vorst@t-online.de) können Sie uns ebenfalls eine Nachricht zukommen lassen.

 

Unterrichtszeiten

Offener Anfang                             07:50 Uhr – 08:00 Uhr

                                  1.Stunde     08.00 Uhr – 08.45 Uhr

                                  2.Stunde     08.45 Uhr – 09.30 Uhr

große Hofpause                            09.30 Uhr – 09.50 Uhr

Frühstückspause                          09.50 Uhr – 10.00 Uhr

                                  3.Stunde     10.00 Uhr – 10.45 Uhr

                                  4.Stunde     10.45 Uhr – 11.30 Uhr

kleine Hofpause                            11.30 Uhr – 11.45 Uhr

                                   5.Stunde    11.45 Uhr – 12.30 Uhr

                                   6.Stunde    12.30 Uhr – 13.15 Uhr

Unterrichtsbeginn

Bitte verabschieden Sie Ihr Kind vor Schulbeginn am Schultor. Sie unterstützen die Selbstständigkeit Ihres Kindes enorm, wenn es bereits beim Eintritt ins Schulgelände auf sich gestellt ist.

Vermeiden Sie es, die Lehrer vor Unterrichtsbeginn für Gespräche „abzufangen“. Schreiben Sie kurze Notizen ins Hausaufgabenheft oder per SchoolFox, und vereinbaren Sie Termine für längere Gespräche.  Viele Informationen, die „zwischen Tür und Angel“ gegeben werden, geraten sonst zu leicht in Vergessenheit.

Versicherung

Für Ihr Kind besteht bei Schulantritt eine Unfallversicherung, die alle schulischen Veranstaltungen innerhalb und außerhalb der Schule, sowie den Schul- und Heimweg mit einschließt. Bei einem Schulunfall werden die Eltern so schnell wie möglich benachrichtigt. Ein ausgefüllter Unfallbericht geht an den Gemeindeunfallversicherungsverband (GUV) und sorgt dafür, dass ihrer Krankenkasse keine Kosten entstehen.

Vertretungsunterricht

Vertretungsunterricht findet statt, wenn eine Lehrerin einmal nicht den im Stundenplan angegebenen Unterricht erteilen kann. In Einzelfällen kann es auch zu Unterrichtsausfällen kommen. Ihr Kind wird aber niemals ohne Benachrichtigung nach Hause entlassen.

Jede Änderung bezüglich des Unterrichtsendes gegenüber dem gültigen Stundenplan wird Ihnen zuvor mitgeteilt (SchoolFox/Hausaufgabenheft/Postmappe).

Wünsche

Sollte Ihnen etwas auf dem Herzen liegen oder Sie Wünsche haben, dann sprechen Sie uns bitte an. Wir freuen uns über alle Ideen und Vorschläge, aber auch über Lob und konstruktive Kritik.

Zahngesundheit

In jedem Schuljahr findet in allen Klassen unserer Schule eine Veranstaltung des Arbeitskreises für Zahngesundheit des Kreises Viersen zu unterschiedlichen Themen statt.

  • Zähneputzen will gelernt sein
  • zahngesunde Ernährung
  • gemeinsames, zahngesundes Frühstücken mit Gestalten von Gesichtern auf Pausenbroten

Die Schulzahnärztin untersucht jedes Kind einmal im Laufe des Jahres und empfiehlt ggf. den Besuch des eigenen Zahnarztes.

Zeugnisse

Die Schüler der ersten und zweiten Klasse erhalten jeweils am Ende des Schuljahres ein Zeugnis, in dem Aussagen über die Lernentwicklung, das Arbeits- und Sozialverhalten, sowie den Leistungsstand in den Fächern und Lernbereichen ausführlich dargelegt werden.

Die Kinder erhalten im Versetzungszeugnis in die Klasse 3 auch Noten in allen Unterrichtsfächern. Die Kinder der 3. und 4. Schuljahre erhalten Zeugnisse mit den Noten in den einzelnen Unterrichtsfächern zum Halbjahres- und Schuljahresende, die in Klasse 3 zusätzlich eine ausführliche Beschreibung der Lernentwicklung und des Leistungsstandes in den Fächern und des Arbeits- und Sozialverhaltens enthalten. Das Halbjahreszeugnis in Klasse 4 wird ergänzt durch die begründete Empfehlung für den Übergang zur weiterführenden Schule.

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