Liebe Eltern,
Der Förderverein der Städtischen Grundschule Vorst besteht – aufgrund der Zusammenlegung der beiden Vorster Grundschulen – seit dem 1.8.2006 und ist als gemeinnützig anerkannt.
Rund 100 Mitglieder ermöglichen uns, viele Wünsche und Projekte des Lehrerkollegiums und unserer Kinder zu verwirklichen oder finanziell zu unterstützen.
Zu den weiteren Aufgaben Aufgaben des Vereins gehört
- die Förderung musischer, kultureller und sportlicher Veranstaltungen
- die Unterstützung bedürftiger Schüler
- die Vertretung der Interessen der Schule in der Öffentlichkeit
- die Unterstützung der Schulleitung in den Beziehungen zur Schulaufsichtsbehörde und zum Schulträger
Die Projekte des Fördervereins
Viele Projekte und Aktivitäten der Schule wären ohne die finanzielle Unterstützung des Fördervereins nicht möglich. Hier sind einige Beispiele zu nennen:
- Finanzierung von Materialien für Projekte, AGs, Musikunterricht etc., die aus dem Budget der Schule nicht bezahlt werden können
- finanzielle Unterstützung bei Schulausflügen
- Einrichtung der neuen Schülerbücherei
- finanzielle Unterstützung bei der Schulhofgestaltung
- Ergänzung der Musikanlage
- Umgestaltung des Schulgartens
- Förderung von Theaterbesuchen und Lesungen
Wir sind Träger der „Betreuung von 8 – 13 Uhr“, die ab dem Schuljahr 08/09 bis 14 Uhr erweitert wurde.
Alljährlich zu St. Martin sorgen wir für das „leibliche Wohl“ vor und nach dem Umzug.
Bei der Einschulung der „I-Dötzchen“ verkürzen wir den Eltern und Großeltern die Wartezeit mit kalten und warmen Getränken und Gebäck.
Wir pflegen den Kontakt mit der Schulpflegschaft, der Schulleitung, der Kommune und potentiellen Sponsoren.
Betreuungsplätze
Grundsätzlich orientiert sich die Zahl der verfügbaren Plätze an den räumlichen Gegebenheiten (Größe, Zuschnitte und Lage der Räume) an der Schule und ist neben der personellen Besetzung maßgebend.
Zusätzlich kann bei ausreichendem Betreuungspersonal eine Außenspielfläche zur Verfügung gestellt werden.
Die Gruppengröße beträgt pro Betreuungskraft in der Regel 20 Kinder. Eine Überschreitung auf bis zu 25 Kindern ist möglich.
Die Entscheidung über die Aufnahme trifft der Träger der Betreuung in Absprache mit der Leiterin der Betreuung. Die Aufnahme erfolgt entsprechend den Kriterien und deren Rangfolge (s. u.).
Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht.
In der Betreuung ist pro Kind ein Platz vorgesehen. Eine Doppelbelegung
(Platzsharing) der vorhandenen Plätze ist nicht möglich. Aus pädagogischer Sicht bietet diese Regelung den Kindern den notwendigen Zeitraum, Erfahrungen machen zu können und Bindungen aufzubauen.
Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Zahl der Betreuungsplätze, wird eine Warteliste eingerichtet. Für das Nachrückerverfahren sind ebenfalls die unten genannten Kriterien maßgebend.
Vergabekriterien
Unter der Voraussetzung einer fristgerechten jährlichen Anmeldung (bis zum 31.Januar) und der Vorlage einer Arbeitsbescheinigung (mit Angabe der Arbeitszeiten und des Arbeitsumfangs) werden die zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze für das kommende Schuljahr nach folgenden Kriterien vergeben:
- Kinder, deren Eltern den größten Betreuungsbedarf bzgl. der Sorgeberechtigung
und der Erwerbstätigkeit nachgewiesen haben
Besteht ein vergleichbarer Betreuungsbedarf, werden Kinder, die
- bereits im letzten Jahr einen Platz in der Betreuung hatten
- bereits seit 1 Jahr auf der Warteliste stehen
- Geschwister in der Grundschulbetreuung haben
- durch plötzliche schwere Erkrankung eines im Haus lebenden
Familienmitgliedes keine häusliche Betreuungsmöglichkeit haben
bevorrechtet.
Sollten diese Kriterien nicht greifen, entscheidet das Los.
In besonderen Situationen behält sich der Vorstand das Recht vor, abweichend von den genannten Kriterien, eine Ausnahmeregelung zu treffen.
Möchten Sie Mitglied und Förderer werden?
Der Förderverein möchte sich auch künftig für die Belange der Kinder einzusetzen. Mit einem jährlichen Mindestbeitrag von 10 € können Sie viel bewirken.
Wenn Sie unsere Arbeit unterstützen und Mitglied werden möchten, füllen Sie bitte die Beitrittserklärung und Einzugsermächtigung aus.
Anmeldeformulare können auf Wunsch per E-Mail zugeschickt oder hier heruntergeladen werden.
2. Vorsitzende Frau S. Hendricks / steffi.hendricks85@gmx.de
1. Kassenführerin Frau L.Leusch / lucie.leusch@yahoo.de
Schriftführerin Frau J. Müller/ ggs-vorst@t-online.de
Bankverbindung
Förderverein der GGS Vorst
Sparkasse Krefeld
BLZ 32050000
Konto-Nummer 8891400
IBAN DE57320500000008891400
BIC SPKRDE33XXX