Die Schulpflegschaft
Die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften und ihre Vertreter sind Mitglieder der Schulpflegschaft. Die Schulpflegschaftssitzung findet in der Regel 1x pro Halbjahr statt.
Die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte den Schulpflegschaftsvorsitzenden und seinen Stellvertreter. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien. Die Aufgaben der Schulpflegschaft sind im Schulgesetz NRW (§72) geregelt. Die Schulleitung nimmt an den Sitzungen der Schulpflegschaft immer beratend teil.
Der Schulpflegschaftsvorsitzende ist automatisch auch Mitglied der Schulkonferenz. Die anderen fünf Elternvertreter für die Schulkonferenz werden von der Schulpflegschaft gewählt.
Schulpflegschaftsvorsitzende: Frau Sobierajski
Vertreterin: Frau Link
Einen Überblick über die verschiedenen Schulgremien und Informationen über deren Aufgaben und Arbeit sowie das jeweilige Wahlverfahren bietet Ihnen die Elternbroschüre „Das ABC der Elternmitwirkung“.