Die Schulkonferenz

Das oberste Mitwirkungsorgan der Schule ist die Schulkonferenz.

In der Grundschule setzt sich die Schulkonferenz aus gewählten Vertretern der Lehrkräfte und Vertretern der Eltern zu gleichen Teilen (6+6) zusammen.

Die Schulleitung führt (ohne Stimmrecht) den Vorsitz. Nur bei Stimmengleichheit entscheidet das Votum der Schulleitung.

Die Aufgaben der Schulkonferenz sind im Schulgesetz NRW (§ 66) geregelt. Die Schulkonferenz trifft alle Entscheidungen, die für die Schule wichtig sind.

Zum Beispiel:

  • Erlass einer Schulordnung
  • Beratung über die Bildungs- und Erziehungsarbeit
  • Festlegung der beweglichen Feiertage
  • Einführung neuer Lernmittel, etc.

Mitglieder der Schulkonferenz

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