Die Schulkonferenz
Das oberste Mitwirkungsorgan der Schule ist die Schulkonferenz.
In der Grundschule setzt sich die Schulkonferenz aus gewählten Vertretern der Lehrkräfte und Vertretern der Eltern zu gleichen Teilen (6+6) zusammen.
Die Schulleitung führt (ohne Stimmrecht) den Vorsitz. Nur bei Stimmengleichheit entscheidet das Votum der Schulleitung.
Die Aufgaben der Schulkonferenz sind im Schulgesetz NRW (§ 66) geregelt. Die Schulkonferenz trifft alle Entscheidungen, die für die Schule wichtig sind.
Zum Beispiel:
- Erlass einer Schulordnung
- Beratung über die Bildungs- und Erziehungsarbeit
- Festlegung der beweglichen Feiertage
- Einführung neuer Lernmittel, etc.
Mitglieder der Schulkonferenz
Mitglieder aus dem Kollegium
Vertreterinnen:
Mitglieder aus dem Kollegium
Vorsitz: Frau S. Marandi-Jansen
Frau Meerkamp
Frau Kogge
Frau Müller
Frau Klotzbach
Frau A. Hendricks
Frau Fenten
Vertreterinnen:
Frau Hermes
Frau Stammsen
Frau Sievert
Frau Thomassek
Frau Chatziliadou
Frau Jakubowski
Mitglieder aus der Elternschaft
Vertreterinnen:
Mitglieder aus der Elternschaft
Frau Butzmühlen
Frau Bartling
Frau Schumacher
Frau Sobierajski
Frau Fröhlich
Frau Dunbabin
Vertreterinnen:
Frau Pleunis
Frau Schmidt
Frau Fontain
Herr Stephan-Dahmen
Frau Lorenz
Frau Deutscher